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VGH München: Berufsbezeichnung, Oberstudienrat im Beschäftigungsverhältnis, Lehrkraft für katholische Religionslehre an einer Berufsschule, Diplom-Theologe mit zweijährigem kirchlichen Vorbereitungsdienst und kirchlicher Anstellungsprüfung, Fachliche und pädagogische Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
Beschluss vom 03.03.2026 – 3 ZB 25.480